AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der verbindlichen Anmeldung zu Veranstaltungen von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen erkennt der Teilnehmer neben den Bedingungen und Bestimmungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für uneingeschränkt an:

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (namentlich Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen) zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.


2. Vertragspartner für die Teilnehmer ist Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen, Wiesenstraße 14, 48465 Schüttorf

3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen zu richten.  

4. Veranstaltungen von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen, die beim Deutschen Leichtathletik Verband angemeldet sind, werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) e. V. und der International Association of Athletics Federations (IAAF) veranstaltet. Für Disziplinen innerhalb der angemeldeten Veranstaltungen die nicht zum offiziellen Wettkampfprogramm des DLV und der IAAF gehören (z. B. Bambiniläufe, Mannschaftsläufe, Staffeln etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausschreibungen auf den veranstaltungseigenen Internetseiten. Für Veranstaltungen von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen die nicht bei einem Sportverband angemeldet sind, gelten die Wettkampfbestimmungen der jeweiligen Ausschreibungen (einsehbar auf den veranstaltungseigenen Internetseiten).  

§ 2 Teilnahmebedingungen

1. Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter für die ausgewählte Disziplin erreicht hat.

2. Das Mitführen von Babyjoggern, Hunden und das Tragen von Ohrhörern beziehungsweise das Hören von Musik ist während des Laufes nicht gestattet.

3. Sportgeräte wie Handbikes, Inline-Skates, Walking-Stöcke etc. sind nur dann zugelassen, wenn dies in der Veranstaltungsausschreibung angegeben ist oder Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen, dies ausdrücklich genehmigt.

4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters, der Polizei und den Ordnungsbehörden abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Gesundheit

1. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen. 

2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Gesundheit des Teilnehmers gefährdet erscheint. 

§ 4 Anmeldung und Teilnehmerbeitrag 

1. Eine Anmeldung ist bis zu den jeweilig ausgeschriebenen Meldeschlüssen möglich, sofern etwaige Teilnehmerlimits nicht vorher erreicht werden. Nachmeldungen sind zum erhöhten Nachmeldetarif, gemäß der einzelnen Ausschreibungsbedingungen, möglich. 

2. Der Veranstalter behält sich vor, zu jeder Zeit ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Soweit bei Limitsetzung mehr Anmeldungen als Startplätze vorliegen, entscheidet das Datum des Zahlungseingangs. 

3. Die verbindlichen Anmeldungen erfolgen nach der Meldung beim Veranstalter online über die entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Veranstaltungen und nach dem Eingang der Gelder für Startplatz und ggf. Zusatzleistungen. Eine Anmeldung auf anderem als dem oben genannten Weg (Telefon, Fax, E-Mail etc.) ist nicht möglich, es sei denn dies wird von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen ausdrücklich zugelassen. 

4. Die ergänzende Möglichkeit der Vor-Ort-Anmeldung besteht entsprechend den einzelnen Ausschreibungsunterlagen – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde. 

5. Für Sammelanmeldungen und Anmeldungen von Staffeln und Mannschaften gilt: Der Anmelder der Sammelanmeldung beziehungsweise der Anmelder einer Staffel oder Mannschaft erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm angemeldeten Teilnehmern bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen. 

6. Mit der Anmeldung sind, unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme, das Startgeld sowie die individuell gewählten Zusatzleistungen (Chipgebühr, Merchandising usw.) zur Zahlung fällig. Die Höhe des Startgeldes kann zeitlich gestaffelt sein und ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Maßgeblich für die Berechnung des Startgeldes ist der Tag der Online-Anmeldung. 

7. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startgeld und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) bei Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf die Teilnahme und die angemeldeten Zusatzleistungen. Eine Teilnahme ist dann nur noch im Rahmen einer Nachmeldung gegen Zahlung der erhöhten Nachmeldegebühr möglich, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist. 

8. Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar. 

9. Ummeldungen auf andere Personen sind nicht möglich. Ein kostenpflichtiger Wechsel der Disziplinen bzw. Wettbewerbe ist möglich, solange dies für die jeweiligen Veranstaltungen gesondert ausgeschrieben ist. 

10. Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung eines Teilnehmers ablehnen. Sollte die Anmeldung online erfolgt sein und der Organisationsbeitrag bereits entrichtet sein, wird dieser an den Teilnehmer ohne Abzüge zurück erstattet. Die Nicht-Annahme der Anmeldung wird dem Teilnehmer mitgeteilt. 

§ 5 Zahlungsbedingungen und Startgelderstattung 

1. Alle Zahlungen sind für den Veranstalter kostenfrei auf das Konto von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu leisten. Hierfür wird ein deutsches Konto benötigt. Ausländische Teilnehmer ohne deutsche Bankverbindung haben die Möglichkeit anfallende Gebühren zu überweisen. Die entsprechenden Bankdaten können bei Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen eingeholt werden. 

2. Kosten, die aufgrund fehlerhafter Bankangaben oder Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Anmeldenden und werden dem Teilnehmer pauschal mit 5,00 EUR in Rechnung gestellt. 

3. Soweit keine Online-Anmeldebestätigung versandt werden kann (z. B. bei fehlerhaften E-Mailadressen) gilt der Nachweis der Abbuchung des Startgeldes vom Konto des Teilnehmers (Kontoauszug) als Anmeldebestätigung, der zusammen mit dem Personalausweis bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen ist. 

4. Bei Abmeldung des Teilnehmers oder Nichtantreten erfolgt keine Erstattung des Organisationsbeitrages (Startgeld und Zusatzleistungen). Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. 

5. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentats- bzw. Terrordrohungen, Feuer oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden oder in ihrer Durchführungsform verändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Startgeldes oder Rückgabe erworbener Artikel. 

§ 6 Datenschutz 

1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Bei Angabe einer E-Mailadresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über diesen Kommunikationsweg. 

2. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u. a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. 

3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Zusendung von Medaillen, Fotos, Videos etc. des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen weitergegeben werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass ein solches Foto etc. gekauft werden soll. 

4. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an vom Veranstalter beauftragte Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und auch dort gespeichert werden. 

5. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. 

6. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten bei Buchung einer Zusatzleistung an die entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden, sofern dies zur Realisation der Dienstleistung notwendig ist. 

7. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten persönlichen Daten einzig für Werbezwecke von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen verwendet werden dürfen. 

8. Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies schriftlich Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen mitzuteilen. Mit dem Widerspruch entfällt insbesondere die Möglichkeit von Einträgen in der Starter- und Ergebnisliste und der Zeitmessung. 

§ 7 Zeitmessung
 
1. Bei Veranstaltungen mit Zeitmessung wird von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen ein Zeiterfassungssystem vorgegeben (z.B. ChampionChip). Teilnehmer ohne das von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen vorgegebene Zeiterfassungssystem werden vom Streckenpersonal aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. 

2. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des Deutschen Leichtathletik Verbandes, wenn die Veranstaltung beim DLV angemeldet wurde. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die gesonderte Ausschreibung maßgeblich für die Ergebnisdarstellung. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren. 

3. Sollte die Zeitmessung über ein Transponder-/Chipsystem funktionieren, kann dieser im Rahmen der Anmeldung geliehen oder, wenn gesondert angegeben, gekauft werden. 

4. Soweit im
Rahmen der Anmeldung zur Zeitmessung eine Transponder-/Chipleihe vereinbart wird, erhält der Teilnehmer diesen zusammen mit den Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe ausgehändigt. Der Leihchip/Transponder kann nur am Veranstaltungstag bis zum in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Zeitpunkt zurückgegeben werden. 

5. Wird der Leihchip/Transponder am Veranstaltungstag nicht unbeschädigt wieder zurückgegeben, wird dieser dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag für diesen Fall ist in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben. Die Möglichkeit für eine weitere Verwendung des Chips bei anderen Veranstaltungen ist nicht gewährleistet, auch nicht wenn dieser bezahlt wurde. 

6. Sollte der Teilnehmer in der Zeit von der Anmeldung bis zur Veranstaltung einen eigenen Chip erstanden haben, kann dessen Nummerncode noch bis zum Meldeschluss nachgetragen werden. Eine entsprechende Leihgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. 

7. Leihchips/Transponder von anderen Veranstaltungen werden nicht zurück genommen. 

§ 8 Ausschluss und Disqualifikation
 
1. Eine Teilnahme ohne den gem. § 7 für die Zeitmessung vorgesehenen Chip/Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Chip oder Zeitmessung (z. B. Abkürzen auf der Strecke) führen zur sofortigen Disqualifikation. 

2. Die offiziell zugeteilte Startnummer ist auf der Brust deutlich sichtbar zu tragen. Ausnahmen sind möglich, wenn diese in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben sind. 

3. Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). 

4. Im Übrigen gelten die Regeln der unter § 1 Abs. 4 aufgeführten Sportverbände der jeweiligen Wettbewerbe. 

5. Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung, eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder der IAAF, fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann. 

6. Auch soweit Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte Aktivitäten o. ä. nutzen sollten, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht an den Start zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen, Institute, Verbände o. ä., insbesondere wenn diese in Konkurrenz zu den Sponsoren des Veranstalters stehen. 

7. Bei Disqualifikation aus den o. g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. 

§ 9 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung 

1. Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen keine Haftung. Auf § 3 wird verwiesen. 

2. Ist Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder weitergehende Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch bei einer Absage oder Änderung kurz vor oder während der Veranstaltung. 

3. Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssummen der von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen unterhaltenen Haftpflichtversicherung. 

4. Für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden wird außer in den Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln nicht gehaftet. 

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. 

6. Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen bei denen eine Kleiderabgabe eingerichtet ist. 

§ 10 Prämien, Sachpreise und Antrittsgelder 

1. Werden bei einer Veranstaltung von Projekt Szenario, Wilhelm Hermsen Prämien oder Antrittsgelder ausgeschrieben, erfolgt deren Übertrag an den Teilnehmer spätestens vier Wochen nach der jeweiligen Veranstaltung, vorbehaltlich des ausstehenden Ergebnisses der Dopingkontrolle und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. 

2. Ausgeschriebene Sachpreise für Siegerehrungen (z. B. Altersklassenehrungen) werden nicht nachgesandt. Ein Anspruch des Teilnehmers auf diese Preise besteht nicht. 

3. Bei positiver Dopingprobe oder Disqualifikation verliert jeder Teilnehmer den Anspruch auf die Zahlung oder Auskehrung einer Prämie und hat eventuell erhaltene Prämien zurück zu gewähren. 

4. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste aller Wettbewerbe erfolgen keine Änderungen in den Platzierungen und in den Prämienauszahlungen mehr. 

§ 11 Reisen 

1. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Laufreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Laufreise. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

 2. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 
 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Laufreise vor Abschluss des Reisevertrags.
 • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen   
   Reiseleistungen. 
 • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem 
   Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. 
 • Die Reisenden können die Laufreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – 
   auf eine andere Person übertragen. 
 • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller 
   Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Laufreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn 
   der für die Laufreise verantwortliche Unternehmer die Laufreise vor Beginn der Laufreise absagt, haben die Reisenden 
   Anspruch auf eine Kostenerstattung 
 • Können nach Beginn der Laufreise wesentliche Bestandteile der Laufreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, 
   so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung 
   einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn 
   Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen 
   Laufreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 
 • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht 
   ordnungsgemäß erbracht werden. 
 • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. 

§ 12 Schlussbestimmungen 

 
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nordhorn soweit zulässig. 

2. Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar. 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Regelung, die dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt. 

Stand 10. Dezember 2018 
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